Inbetriebnahme, Instandhaltung und Umbau von Maschinen und Anlagen

Inbetriebnahme, Instandhaltung und Umbau von Maschinen und Anlagen
So ergibt sich bei der Bestellung in Serie gefertigter Maschinen und deren sicherheitstechnischen Abnahme, bei der Planung und Inbetriebnahme von in industrietechnische Anlagen eingebundenen Apparaten oder bei deren Änderung unterschiedlichster Handlungsbedarf für den Arbeitgeber. Mindestens ebenso vielfältig sind die Stellungnahmen der verschiedensten Interessengruppen, mit denen der Arbeitgeber sich konfrontiert sieht. Im Seminar werden die wichtigsten Felder zwischen Betriebssicherheitsverordnung und Maschinenrichtlinie beleuchtet und Hilfe gegeben, Fehler und Fallstricke in der Praxis zu vermeiden.
Im Seminar lernen Sie die praxisnahe Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der „vereinfachten Vorgehensweise“, für Alleinarbeitsplätze, aber auch für komplexe Tätigkeiten. Ebenso wird beleuchtet, was zu beachten ist, wenn Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Inbetriebnahme an Arbeitsmitteln einsetzen, welche noch nicht in Verkehr gebracht wurden.
Sie erhalten nicht nur detailliert Antwort auf die Frage, wann Sie sich als Arbeitgeber von der Betriebssicherheitsverordnung hin zur Maschinenrichtlinie bewegen und selbst Herstellerverantwortung zu übernehmen haben, sondern auch:
- Weist haftbar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft ist?
- Wie kann ich effizient für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
- Was ist bei Alleinarbeitsplätzen zu beachten?
- Welche Änderungen können ohne Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden?
- Was ist bei der Inbetriebnahme von industrietechnischen Anlagen zu beachten?
- Gibt es einen Bestandsschutz?
Zudem wird aufgezeigt, wie Sie die viel diskutierte Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ rechtskonform ohne Mitarbeiterbefragung durchführen können.
Zu allen Themen können Teilnehmer eigene Fälle zur Diskussion stellen.
Das Seminar richtet sich an Betriebsleiter, Vorgesetzte, Anlagenverantwortliche, Sicherheitsingenieure, Planer, Projektverantwortliche Ingenieure, sowie Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte.
Nach dem Seminar…
- können Sie Gefährdungsbeurteilungen effizient für Lean-Management einsetzen.
- können Sie Gefährdungsbeurteilungen bei Änderungen von Maschinen durchführen und beurteilen, ob eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie vorliegt.
- kennen Sie die Grenzen der, aber auch die gemeinsame Verantwortung zwischen Hersteller und Betreiber bei der Inbetriebnahmephase von Anlagen.
- erhalten Sie Checklisten und Bewertungstools, die Sie sofort in Ihrem Betrieb umsetzen können.
Das Seminar richtet sich an Betriebsleiter, Vorgesetzte, Anlagenverantwortliche, Sicherheitsingenieure, Planer, Projektverantwortliche Ingenieure, sowie Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte.
Gesetzliche Hintergründe
- Erläuterung der grundsätzlichen gesetzlichen Hintergründe (Basics) von MaschRL und BetrSichV
- Haftungsfragen und Delegation bei Gefährdungsbeurteilungen
- Übergang vom Betreiber zum Hersteller
Inbetriebnahme von Industrietechnischen Anlagen
- Dürfen Mitarbeiter des Auftraggebers schon im Herstellungsprozess der Maschine tätig werden?
- Abnahme von Maschinen – am Übergang von der Inbetriebnahmeprüfung zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- Beispiele von Abnahmeprotokollen „einfacher Anlagen“, Machine Guarding und Lock-Out-Tag-Out Prozess
- Die Sicherheitstechnische Beurteilung (z.B. HAZOP) als Teil der Konformitätsbewertung bei Eigenherstellung
Instandhaltung und Änderung von Maschinen
- Geltungsbereich der MaschRL bei Altmaschinen
- Klären der Begriffsdefinition Wesentliche Veränderung
- Wann wird eine Maschine bzw. Maschinenanlage wesentlich verändert?
- Änderung von neuen und gebrauchten Maschinen
- Änderung der Steuerung
- Rückbau von Sicherheitseinrichtungen
- Austausch von Ersatzteilen
- Ändern der Betriebsparameter und eingesetzter Stoffe
- Anpassung an betriebliche bedingungen
- Auswirkung auf die bestehende CE-Konformität
Gefährdungsbeurteilungen
- Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Von Alleinarbeitsplätzen bis hin zu komplexen Anlagen
- Änderungen von Maschinen
- Vereinfachte Vorgehensweise
- Psychische Belastung
Bernhard Labestin ist Abteilungsleiter EHS „Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz“ in einem global tätigen Unternehmen der Gesundheitsindustrie. Der diplomierte Ingenieur (FH) verfügt über langjährige Erfahrungen in Projektteams für Neuanlagen im Sinne des BImSchG und Seveso III. Herr Labestin leitete bzw. betreute zahlreiche Projekte in den Bereichen Sicherheit (Safety und Security) und Gesundheit als Ingenieur für Anlagen- und Prozesssicherheit und ist unter anderem fachlicher Ansprechpartner für MaschRL und BetrSichV. Seit 2010 ist Herr Labestin in verschiedenen, von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einberufenen, Ausschüssen und dessen Arbeitskreisen tätig.
In der Teilnahmegebühr sind die Unterlagen, die Getränke, die Pausenerfrischungen, das Mittagessen sowie ein Teilnahmezertifikat enthalten.
Rabattregelung:Wenn Sie gleichzeitig zwei oder mehr Anmeldungen vornehmen, erhalten Sie ab der zweiten Buchung 10 % Rabatt auf den Preis.
Um ein optimales Lernergebnis zu erzielen und den Austausch zwischen Referent und Teilnehmern sowie den Teilnehmern untereinander zu gewährleisten, ist die Zahl der Seminarplätze begrenzt.
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