Onlineforum Werkstattrecht

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Besonderheiten der Schadenabwicklung bei Flottenfahrzeugen
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Flottenbetreibern werden von Werkstätten häufig Rabatte auch für Service- bzw. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingeräumt. Im Schadenfall wollen Versicherungen diese Vergünstigungen für sich geltend machen und so die Reparaturkosten senken. Erste Gerichtsurteile auch vom BGH geben den Versicherern recht und erste Stimmen sagen, dass dies auch für Leasingfahrzeuge gelten könnte. Das wiederum hieße, dass auch „Lieschen Müller“ mit ihrem geleasten Fahrzeug davon betroffen wäre. Und was passiert, wenn der gewerbliche Kunde mit einer Kleinflotte einen Unfallschaden erleidet. Hier kommen die hohen Rabatte in der Regel nicht zum Tragen, werden allerdings vom Versicherer eingefordert. Auf was muss sich die Werkstatt einstellen, wie kann sie sich vor zu hohen Forderungen schützen und welche Bereiche sind neben den reinen Reparaturkosten noch von den Rabattforderungen betroffen? Muss der Sachverständige beim Gutachten die Großkundenrabatte schon berücksichtigen? Diese Fragen beantwortet unter anderem die ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwälte im Onlineforum Werkstattrecht am 8.6.2022 um 15.00 Uhr.

Zielgruppe

Karosserie- und Lackierbetriebe, insbesondere Instandsetzung

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Karosserie- und Lackierbetriebe, insbesondere Instandsetzung

Referenten
Konrad
Wenz

Chefredakteur F+K und Moderator des Onlineforums Werkstattrecht

Henning
Hamann

Geschäftsführer und Rechtsanwalt | ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH (zentrale@kanzlei-voigt.de)

Organisation
Seminarnummer
1149
Teilnahmegebühr
99 € zzgl. MwSt.

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Um ein optimales Lernergebnis zu erzielen und den Austausch zwischen Referent und Teilnehmern sowie den Teilnehmern untereinander zu gewährleisten, ist die Zahl der Seminarplätze begrenzt.

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