Inbetriebnahme, Instandhaltung und Umbau von Maschinen und Anlagen
Von der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers hin zur Risikobeurteilung des Herstellers und wieder zurück.
Zum Thema
- Weist haftbar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft ist?
- Wie kann ich effizient für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
- Was ist bei Alleinarbeitsplätzen zu beachten?
- Welche Änderungen können ohne Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden?
- Was ist bei der Inbetriebnahme von industrietechnischen Anlagen zu beachten?
- Gibt es einen Bestandsschutz?
Ziele
- können Sie Gefährdungsbeurteilungen effizient für Lean-Management einsetzen.
- können Sie Gefährdungsbeurteilungen bei Änderungen von Maschinen durchführen und beurteilen, ob eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie vorliegt.
- kennen Sie die Grenzen der, aber auch die gemeinsame Verantwortung zwischen Hersteller und Betreiber bei der Inbetriebnahmephase von Anlagen.
- erhalten Sie Checklisten und Bewertungstools, die Sie sofort in Ihrem Betrieb umsetzen können.
Agenda
- Erläuterung der grundsätzlichen gesetzlichen Hintergründe (Basics) von MaschRL und BetrSichV
- Haftungsfragen und Delegation bei Gefährdungsbeurteilungen
- Übergang vom Betreiber zum Hersteller
- Dürfen Mitarbeiter des Auftraggebers schon im Herstellungsprozess der Maschine tätig werden?
- Abnahme von Maschinen – am Übergang von der Inbetriebnahmeprüfung zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- Beispiele von Abnahmeprotokollen „einfacher Anlagen“, Machine Guarding und Lock-Out-Tag-Out Prozess
- Die Sicherheitstechnische Beurteilung (z.B. HAZOP) als Teil der Konformitätsbewertung bei Eigenherstellung
- Geltungsbereich der MaschRL bei Altmaschinen
- Klären der Begriffsdefinition Wesentliche Veränderung
- Wann wird eine Maschine bzw. Maschinenanlage wesentlich verändert?
- Änderung von neuen und gebrauchten Maschinen
- Änderung der Steuerung
- Rückbau von Sicherheitseinrichtungen
- Austausch von Ersatzteilen
- Ändern der Betriebsparameter und eingesetzter Stoffe
- Anpassung an betriebliche bedingungen
- Auswirkung auf die bestehende CE-Konformität
- Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Von Alleinarbeitsplätzen bis hin zu komplexen Anlagen
- Änderungen von Maschinen
- Vereinfachte Vorgehensweise
- Psychische Belastung
Zielgruppe
Referent

Bernhard Labestin
Bernhard Labestin ist Abteilungsleiter EHS „Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz“ in einem global tätigen Unternehmen der Gesundheitsindustrie. Der diplomierte Ingenieur (FH) verfügt über langjährige Erfahrungen in Projektteams für Neuanlagen im Sinne des BImSchG und Seveso III. Herr Labestin leitete bzw. betreute zahlreiche Projekte in den Bereichen Sicherheit (Safety und Security) und Gesundheit als Ingenieur für Anlagen- und Prozesssicherheit und ist unter anderem fachlicher Ansprechpartner für MaschRL und BetrSichV. Seit 2010 ist Herr Labestin in verschiedenen, von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einberufenen, Ausschüssen und dessen Arbeitskreisen tätig.
Termine
Organisation
Seminarnummer:
1102
Fragen, Wünsche & Anregungen
Alexander Pfriem
Leitung Vogel Akademie
E-Mail: akademie@vogel.de
Tel:+49 / 931 / 418-2552
Teilnahmegebühr:
1.290,00 € zzgl. MwSt.
In der Teilnahmegebühr sind die Unterlagen, die Getränke, die Pausenerfrischungen, das Mittagessen sowie ein Teilnahmezertifikat enthalten.
Rabattregelung:Wenn Sie gleichzeitig zwei oder mehr Anmeldungen vornehmen, erhalten Sie ab der zweiten Buchung 10 % Rabatt auf den Preis.
Maximale Teilnehmerzahl
Um ein optimales Lernergebnis zu erzielen und den Austausch zwischen Referent und Teilnehmern sowie den Teilnehmern untereinander zu gewährleisten, beträgt die maximale Teilnehmerzahl für dieses Seminar 12 Personen.
Zufriedenheitsgarantie
Sollten Sie bis zur ersten Mittagspause feststellen, dass das Seminar Ihren Erwartungen nicht gerecht wird, dann können Sie es verlassen. Die bereits gezahlte Gebühr erstatten wir Ihnen dann zurück. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall umgehend.